An allen Modellen nachrüstbar !
Geteilte, mehrstufig einstellbare Seitensicherungen ermöglichen einen individuellen Schutz im Sinne des Bewohners, ohne damit eine Fixierung mit ihren rechtlichen Konsequenzen entstehen zu lassen.
Geteilte Bettgitter, die den Betroffenen nicht daran hindern, das Bett selbst zu verlassen, bedürfen keiner Genehmigung, weil der Tatbestand der Freiheitsberaubung damit nicht erfüllt wäre.
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