AGB

 


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. SSP-Serviceberatung
Hans-Joachim Ofschonka
Stand: 1. 1. 2010

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, privatrechtlichen Unternehmen, juristischen Personen.
1.2 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.


2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass sie im Einzelfall für verbindlich erklärt worden sind. In Prospekten und
Katalogen enthaltene Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet wurden. An schriftliche individuelle Angebote halten wir uns zwei Monate gebunden, soweit schriftlich nicht
ausdrücklich etwas Abweichendes von uns erklärt wird.
2.2 Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


3. Lieferung
3.1 Lieferzeitangaben gelten nur annähernd, sofern nicht ein bestimmtes Lieferdatum durch uns schriftlich bestätigt wird.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir "ab Werk der Hersteller" . Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder
der Lieferfrist ist unsere Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft. Die Gefahr geht ab der Meldung auf den Besteller über. Die Lieferfrist
beginnt mit dem rechtsgültigen Kaufvertrages.
3.3 Teillieferungen sind im zumutbarem Umfang zulässig.
3.4 Bei nachträglichen änderungen des Vertrages durch den Besteller, welche die Lieferfrist beeinflussen, kann sich diese verlängern. Dies
gilt entsprechend, wenn sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat.
Dadurch entstehende Zusatzkosten sind vom Besteller gegen Nachweis zu übernehmen.


4.0 Lieferverzug
4.1 Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden den Besteller unverzüglich
und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt
nennen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung wegen Pos. 9.0 oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Bestellers, so wird eine den Umständen
angemessene Verlängerung der Lieferfrist sowie Kostenersatz gefordert.


5.0 Preise
Unsere Preise, schriftliche Angebote und Rechnungen, verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen MwSt., Verpackung, Fracht, Porto und
Lieferung ab Firmensitz oder den Herstellerwerken zum Liefertermin. Die Frachtkosten berechnen wir nach Entfernungskilometern und
Flächenverbrauch im LKW. Auf Anfragen benennen wir diese vorher.
Wird über Spedition ausgeliefert, berechnen wir deren an uns belastete Kosten weiter.
Verpackung wird nicht zurückgenommen.


6. Zahlungsbedingungen
6.1 Bei Rechnungen gelten die Vereinbarungen, wie sie auf den Angeboten bzw. Rechnungsformularen genannt wurden. Zahlungen
können in Bar, per Scheck bzw. per überweisung geleistet werden.
6.2 Wurde unstreitig, anteilig fehlerhafte Ware geliefert, besteht die Verpflichtung, für den ordnungsgemäßen Anteil zu zahlen.
6.3 Andere Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn diese von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.
6.4 Ist als Zahlungsziel Vorkasse vereinbart, wird die Ware erst nach Zahlungseingang ausgeliefert.


7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur deren Bezahlung vor.
7.2 Bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt.
Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
7.3 Alle Forderungen aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Besteller gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns
Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
8. Gewährleistung


8.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach der ausgehändigten technischen Gebrauchsanweisung. Entscheidend für
den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs/übergabe.
8.2 änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die zur Anpassung an den Stand der Technik erforderlich waren und weder die
Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen weder Fehler noch Mängel
dar; dies gilt gleichermaßen für handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität,Farbe,
Maße und Gewicht, soweit sie im Rahmen des für den Besteller zumutbaren liegen.
8.3 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den
Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wir für die
Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder
Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich mindern.
8.4 Die Verjährung der Sachmängelansprüche richten sich, soweit nicht anders vereinbart, nach dem Gesetz oder Sachmängelansprüche
verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
8.5 Wurde eine Abnahme der Ware vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder
Erstmusterprüfung hätte feststellen können.
8.6 Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Besteller diesen Verpflichtungen nicht
nachkommt oder ohne unsere Zustimmung änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.
8.7 Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge bessert unser Hersteller nach oder liefert einwandfreien Ersatz.


9. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt verzögert aber befreit nicht von Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren
unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben zu erfüllen.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Unser Geschäftssitz und Erfüllungsort ist Welver, der Gerichtsstand ist Soest.
10.2 Auf die Vertragsbeziehungen ist ausschließlich das deutsche Recht anzuwenden.


11. übertragbarkeit von Rechten / Datenspeicherung
Rechte aus den Verträgen zwischen Besteller und uns bedürfen zur übertragung unserer Zustimmung.
Mitteilung für natürliche Personen aufgrund ? 16. Abs. 1 , Bundesdatenschutzgesetz:
Bei der Auftragsbearbeitung werden personenbezogene Daten gespeichert.